Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

PATIENTENVERFÜGUNG / VORSORGEVOLLMACHT


Nichts ist gewisser als der Tod, nicht ungewisser als seine Stunde.
Anselm von Canterbury

Beratung

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen werden für den Fall erstellt, dass Menschen sich in einer konkreten Situation nicht mehr selbst äußern können. In der Vorsorgevollmacht kann im Voraus bestimmt werden, wer für die Umsetzung des in der Patientenverfügung festgelegten Willens sorgt und in welchem Umfang.

Die Koordinator*innen des ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes sind als Berater*innen für Vorsorge und Patientenverfügung geschult und werden Sie gerne darüber informieren und bei der Erstellung einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht unterstützen.

Das Gespräch findet in unseren Büroräumlichkeiten statt - bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause.

Die Beratungen zu Patientenversorgung und Vorsorgevollmacht sind für die Betroffenen mit keinerlei Kosten verbunden, da dieses Angebot durch Krankenkassenzuschüsse, kommunale Mittel, Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert wird. Es handelt sich dabei um keine Rechtsberatung.

Hände sind nie leer, die sich wirklich reichen.
Rainer Maria Rilke

Sie brauchen unsere Unterstützung?


Wenn Sie sich informieren möchten, für sich, Angehörige oder Freunde Hilfe und Unterstützung brauchen, dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

089 678 202 40 kontakt@hospiz-rp.de

Folgend finden Sie Links zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Sie können diese Broschüre auch im Buchhandel erwerben.


Hier finden Sie einen kurzen Informationsfilm zu den Themen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:
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